Seit dem EEG 2012 muss bei Photovoltaikanlagen, die Strom ins deutsche Netz einspeisen, ein sogenanntes Einspeisemanagement installiert werden, das die Stromeinspeisung auf 70 Prozent drosselt. Sinn dieser 70-Prozent-Regelung ist, dass der teure Ausbau des öffentlichen Stromnetzes, besonders im Niederspannungsnetz, nur auf 70 Prozent Modulleistung ausgelegt sein muss, da die maximale Solarleistung nur an sehr wenigen Zeitpunkten im Jahr stattfindet.
Beispiel: Eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 kWp produziert im Sommer zur Mittagszeit ihre maximale Leistung von 10 kW. Mit der 70-Prozent-Regelung dürften in diesem Augenblick maximal 7.000 Watt ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Der momentane Bedarf der elektrischen Stromverbraucher liegt bei 5000 Watt. In diesem Augenblick ginge keine Energie verloren, da durch den Eigenverbrauch und Speicherung der Grenzwert von 7000 Watt unterschritten wird und nur 5000 Watt ins Netz eingespeist werden. Hätte das Haus keinen momentanen Stromverbrauch, müsste die Anlage auf 7000 Watt gedrosselt werden, wodurch 3000 Watt verloren gingen.
Bei privaten Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern mit hohem Eigenverbrauch und geringer Netzeinspeisung hatte der Gesetzgeber mit der 70-Prozent-Regelung eine „Vereinfachung“ geschaffen, die nun zum 1. Januar 2023 für PV-Anlagen mit 25kWp komplett wegfällt. Der Betreiber muss also keine zusätzliche Technik mehr installieren lassen oder den Wechselrichter auf nur 70 Prozent der Modulnennleistung einstellen. Für private Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher traf diese Situation eh fast nicht ein.
Wegfall wird auch für Bestandsanlagen diskutiert. Wäre dann ein Umbau sinnvoll?
Aktuell wird diskutiert, ob diese umstrittene Regelung auch für Bestandsanlagen wegfallen soll. Betroffene Betreiber könnten ihre PV-Anlagen dann entsprechend umbauen lassen. Dies lohnt sich aber nicht wirklich, da der Verlust maximal 1 bis 3 Prozent der jährlich erzeugen Energie beträgt und die Umbaukosten diesen geringen Vorteil nicht kompensieren. Sollte das Gesetz dahingehend geändert werden, wäre die Empfehlung den Umbau erst vorzunehmen, wenn eine Anlagenerweiterung oder der Austausch des Wechselrichters ansteht.
Update am 13.10.2022
Mit dem Ziel kurzfristig mehr Stromerzeugung verfügbar zu machen, hat am 14.09.2022 hat das Kabinett die Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) beschlossen.
Die neuen Regelungen auf einen Blick:
- Der Wegfall der 70-Prozent-Regelung, die ursprünglich am 01.01.2023 greifen sollte, wurde nun auf den 14.09.2022 vorgezogen. Alle Neuanlagen, die nach dem 14.09.2022 in Betrieb genommen wurden, müssen die Regelung nicht mehr beachten.
- Ab dem 01.01.2023 entfällt die Regelung auch für alle bestehenden Anlagen bis 7 Kilowatt Leistung.
- Alle Anlagen zwischen 7 und 30 Kilowatt können sich ab dem 01.01.2023 durch den Einbau eines Smart Meters, einem intelligenten Messsystem, von der Regelung befreien.
- Für Anlagen ab 7 Kilowatt gilt ein "Übergangspfad", bei dem die 70-Prozent-Regelung noch greift, bis der genannte Smart Meter eingebaut ist. Anlagen dieser Größe werden in Zukunft verpflichtend mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.
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