Bauwerke, die im Sinne des öffentlichen Interesses erhalten werden sollen, stehen unter Denkmalschutz. Das bedeutet, die Gebäude selbst oder auch nur teile des Gebäudes stehen in einer Denkmalliste und sind als wertvoll in der Baugeschichte eingestuft. Sie dürfen nicht abgerissen werden und auch die Baustruktur muss erhalten bleiben. Werden Änderungen vorgenommen, dürfen sie das Gesamtbild nicht oder nur minimal verändern. Solche Gebäude können Schlösser, Kirchen, Fachwerkhäuser oder auch historische Wohnhäuser und Bauernhöfe sein.
Denkmalschutz hat den Vorteil, dass charakterstarke Immobilien erhalten bleiben und es staatliche Fördermittel zur Erhaltung dieser Gebäude gibt. Sie gelten als sichere Kapitalanlage und man kann als Eigentümer hohe Mietpreise verlangen. Nachteil ist allerdings, dass man nicht nach Lust und Laune umbauen, verändern oder renovieren darf, weil man an Richtlinien gebunden ist. Und genau das bringt viele Probleme mit sich. Oft lassen Eigentümer daher denkmalgeschützte Gebäude so stark verfallen, bis sie abgerissen werden müssen. Erst dann darf neu gebaut werden. Ein Thema, das vor allem bei der Energiewende viele betrifft, ist eine Solaranlage auf denkmalgeschützten Gebäuden. Dessen Genehmigung ist oft sehr schwierig. Nur selten werden Solaranlagen auf alten Dächern oder gar Fassaden genehmigt, weil sie das Erscheinungsbild zerstören.