Künftig soll der Mindestabstand von Photovoltaikanlagen auf Häusern zum Nachbardach von 1,25 m auf 0,5 m reduziert werden. Das hat die Bauministerkonferenz in Stuttgart bei der Tagung vom 22. und 23. September 2022 bundesweit beschlossen. Der Weg für entsprechende Änderungen der landesgesetzlichen Regelungen ist somit frei. Durch den einstimmigen Entschluss können die zur Verfügung stehenden Dachflächen platzsparender genutzt werden, was die gesamte Anlage wesentlich effizienter und wirtschaftlicher macht. Besonders auf Dachanlagen von Reihenhäusern haben die Fachkräfte nun deutlich mehr Spielraum.
Angestoßen wurde der Beschluss im Sommer durch eine Petition an die Bundesbauministerin Klara Geywitz und den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, die vor allem aus wirtschaftlichen Motiven erfolgte. Bisher bestanden nur in Baden-Württemberg keine Vorschriften für Mindestabstände, in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Hamburg und Bremen sind die Abstände immerhin für Glas-Glas Module auf 50 cm reduziert. Ein Mindestabstand von 1,25 m zum Nachbardach hat sich als nicht sinnvoll erwiesen, da so für Reihenhausbesitzer nur kaum rentable Lösungen angeboten werden können. Die Gefahr des Brandrisikos ist nichtig, da nur 0,006 Prozent der größeren Brände ursächlich von Photovoltaikanlagen ausgelöst wurden.
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