Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, der den Ausbau der Erneuerbaren Energien vereinfach soll. Trotzdem gibt es darin Punkte, die gut sind und andere, die verbessert werden müssen.
Positiv ist die bessere Rechtssicherheit. Laut der Arbeiterkammer laufen aktuell mehrere Gerichtsverfahren, weil es so eine Sicherheit im bisherigen Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (Elwog) nicht gab. Künftig müssen Energielieferanten Preiserhöhungen genau und nachvollziehbar begründen.
Wichtig sind die Rechte der Solarkunden, die den erzeugten Strom selber nutzen, Energiegemeinschaften gegründet haben oder Direktabnahmeverträge nutzen. Lieferanten dürfen künftig nicht mehr entscheiden, wer an Energiegemeinschaften teilnimmt.
Jene Verträge, die besagen, dass man den Strom in einer festgelegten Laufzeit nur von einem Lieferanten abnehmen darf, sollen durch ein Diskriminierungsverbot aufgehoben werden. Das Gesetz macht das Stromnetz transparenter und bindet neue Marktteilnehmer ein. Damit geht die Politik einen Schritt auf die Bevölkerung zu und einen zurück von den wirtschaftlichen Interessen der Netzanbieter. Schwierig könnte es allerdings werden, wenn alle Smart Meter im Viertelstundentakt Daten übermitteln sollen. Dafür sind die Netze aktuell nicht ausgelegt. Und auch der Ausbau an sich funktioniert zwar am Papier schnell, wird in der Realität aber trotzdem von Lieferengpässen betroffen sein.
Problematisch ist auch die beschränkte Befreiung der Speicher vom Netzentgelten und zwar in dem Fall, wenn sie systemdienlich betrieben werden. Wie das dann in der Praxis aussieht, ist nicht klar. Es wäre wichtig, dass alle neuen Speicher von Netzentgelten befreit sind. Nur so klappt es, die Speicherkapazitäten massiv ausbauen zu können.