Enerix Franchise

Photovoltaik-Pflicht bei privaten Neubauten

Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg betrifft nun auch private Bauherren

Seit Jahresbeginn gilt die Vorschrift bereits für Dächer von neuen Nicht-Wohngebäuden und großen Parkplätzen. Ab Mai 2022 soll die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaik-Anlage in Baden-Württemberg dann auch für private Wohngebäude greifen. Wir klären auf, was nun beim Bau eines neuen Wohngebäudes zu beachten ist.

 

Bereits seit Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg die sogenannte Photovoltaik-Pflicht. Während diese bislang Dächer von Nicht-Wohngebäuden, wie Hallen-, Firmendächer und Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen betraf, führt das Kabinett nun ab Mai 2022 die Pflicht für Solaranlagen auch bei privaten Neubauten ein.

Das Statistische Landesamt in Baden-Württemberg gab an, dass von 2016 bis 2020 jährlich rund 14.300 neue Wohngebäude errichtet wurden. Geschätzt wird, dass etwa 80 Prozent der Dächer für die Installation einer Photovoltaik-Anlage geeignet wären. Gleiches gilt auch für bestehende Gebäude. Mit der Ausweitung der Photovoltaik-Pflicht sieht sich Baden-Württemberg als Vorreiter im Kampf gegen die Klimakrise und will gleichzeitig unabhängiger von fossilen Energien werden. Thekla Walker, Landesministerin für Energie und Umwelt von den Grünen meinte, dass dies der nächste Schritt der Solaroffensive in Baden-Württemberg sei.

Was nun für die Bauherren zu beachten ist

Die Photovoltaik-Pflicht muss nach der geänderten Verordnung von allen gewerblichen und auch privaten Bauherren beachtet werden, deren Antrag auf Baugenehmigung, genauer gesagt deren Bauvorlagen im Verfahren der Kenntnisgabe ab 1. Mai 2022 bei der jeweils zuständigen Baurechtsbehörde eingeht. Bei geplanten Dachsanierungen ist dies ab 1. Januar 2023 der Fall.

Das Umweltministerium hat die Verordnung für die neu hinzukommende Photovoltaik-Pflicht bei Dachsanierungen angepasst. Darin sei genau definiert, was als Dachsanierung gelten soll, in welchem Umfang die Dächer für die Installation der Photovoltaik-Anlage mindestens genutzt werden muss und welche Ausnahmen es gibt. Diese kann es geben, wenn die Installation einer Photovoltaik-Anlage wirtschaftlich nicht zumutbar sei. Unter folgendem Link <link um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik/fragen-und-antworten-zur-photovoltaikpflicht/&gt;https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik/fragen-und-antworten-zur-photovoltaikpflicht/</link> gibt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg eine Übersicht mit Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Kommt die Photovoltaik-Pflicht auch für andere Bundesländer?

Die Landesregierung in Baden-Württemberg führte als erstes Bundesland eine Pflicht für Solaranlagen bei bestimmten Neubauten ein. Damit ist Baden-Württemberg der Bundespolitik weit voraus. Denn die Ampel-Regierung in Berlin will im Laufe dieses Jahres eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Neubauten erarbeiten. Allerdings soll beim Bau von neuen Wohngebäuden die Installation einer Photovoltaik-Anlage nicht verpflichtend, aber „die Regel“ sein.