Gemeinsam mit den Regierungen der einzelnen Bundesländer möchte die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. Dabei soll eine gesetzliche Vorgabe für die Installation einer Photovoltaik- oder einer Solarthermie-Anlage auf Neu- und Bestandsbauten helfen. Bestandsbauten fallen unter die Photovoltaikpflicht, sofern an der Gebäudefassade eine „grundlegende Bestandssanierung“ durchgeführt werden muss. Es ist egal, ob die Module am Dach oder der Fassade montiert werden. Hauptsache die Möglichkeiten werden ausgenutzt.
Die Solarpflicht gilt für öffentliche, gewerblich genutzte und private Gebäude, sowie überdachte Parkplätze gleichermaßen. Hinzu kommt das novellierte „Erneuerbare-Energien-Gesetz 23“ (EEG23), welches den Bau von Photovoltaikanlagen für die einzelnen Bundesbürger möglichst attraktiv und die Hürden möglichst niedrig gestalten soll. Da es derzeit keine bundesweite Photovoltaikpflicht gibt, haben einzelne Bundesländer selbst so eine Pflicht eingeführt. Diese Solarpflicht dient als Ergänzung für bestehende Baunormen wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG). Diese Gesetze regeln etwa die Energieeffizienz von Gebäuden und den Anteil erneuerbarer Energien bei Heizungs- und Warmwasserbereitungssystemen.
Wir möchten dir im Folgenden zeigen, wo die Solarpflicht genau gilt und welche Ausnahmen die Regierungen machen.