Laut dem neuen Gebäudeenergiegesetz, das man auch als Heizungsgesetz kennt, dürfen seit diesem Jahr 2024 nur noch Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien eingebaut werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass es eine grundsätzliche Austauschpflicht für alte, fossile Heizkessel gibt. Allerdings müssen Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und mit alter Technik funktionieren, verpflichtend ausgetauscht werden. Daran erinnert dich allerdings auch dein Kaminkehrer. Kommst du der Forderung nicht nach, drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Brennwert- und Niedertemperaturkessel darfst du allerdings bis 2045 betreiben, solange sie noch in Ordnung sind.
Die nachhaltige Alternative sind Wärmepumpen. Anders als Öl- oder Gasheizungen verbrauchen sie keine wertvollen Ressourcen und stoßen kein CO2 aus. Stattdessen entziehen sie der Umwelt Energie und nutzen diese, um Wärme zu erzeugen. Man unterscheidet zwischen vier Arten von Wärmepumpen:
Luft-Wasser: Saugt die Umgebungsluft von außen ein.
Sole-Wasser (Erde): Entzieht mittels einer Sonde oder Erdkollektoren die Energie aus dem Boden.
Wasser-Wasser: Saugt die Energie aus dem Grundwasser.
Luft-Luft: Saugt in zwei separaten Zweigen warme Abluft und kalte Frischluft an.
Während die Luft-Wasser, die Sole-Wasser sowie die Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit einem flüssigen Kühlmittel arbeiten, funktioniert die Luft-Luft-Wärmepumpe zusätzlich mit einem Plattenwärmetauscher. In zwei separaten Zweigen saugt sie warme Abluft und kalte Frischluft an.