Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird dafür bestimmte Maßnahmen ergreifen. Grundsätzlich soll das Gesamtsystem der Energieversorgung optimaler gestaltet werden. Wir haben die relevantesten Maßnahmen für private Photovoltaikanlagen für Sie zusammengefasst. Manche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, manche sind noch in Planung. Das überstehende Ziel: Private Photovoltaikanlagen sollen attraktiver werden.
Das vollständige PDF mit der Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz können Sie auf der Seite des Bundesministeriums herunterladen. >>Hier klicken<<
Diese Maßnahmen sind Teil der Photovoltaik-Strategie 2023:
Bereits umgesetzt:
- Eine höhere Vergütung für Anlagen, die Ihren Strom vollständig einspeisen. Dies macht die Installation auch attraktiv, wenn vor Ort keine Möglichkeit besteht, den produzierten Strom selbst zu verbrauchen.
- Die Vollbelegung von Dächern soll angeregt werden. Anlagen zur Volleinspeisung und zur Teileinspeisung dürfen parallel auf dem gleichen Dach betrieben werden.
- Die Einspeisevergütung wurde in der Breite angehoben und auf die gestiegenen Kosten angepasst.
- Die 70-Prozent-Regelung, mit der die Einspeiseleistung von Anlagen bis zu (25 bzw. 30 kW) auf maximal 70 Prozent reduziert wurde, ist weitestgehend weggefallen. Bisher gilt das für sämtliche Neuanlagen, seit Jahresbeginn auch für die meisten Bestandsanlagen. Mit dem Smart-Meter-Rollout wird die Regelung auch für alle restlichen Anlagen wegfallen.
Nächste Schritte und derzeit in Prüfung
- Verbesserte Dachausnutzung durch geringere Abstandsvorgaben in den Bauordnungen
- Technische Anforderungen der Direktvermarktung des Stroms von Kleinanlagen absenken
- Wechselrichterverbräuche von Volleinspeiseanlagen mit eigenständiger Netzverknüpfung sollen bürokratiearm abgerechnet werden
Ebenso soll es steuerliche Erleichterungen geben:
Bisher umgesetzt:
- PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien (bis 30 kWp) sowie auf sonstigen Gebäuden (bis 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit) werden rückwirkend zum 01.01.2022 von der Einkommenssteuer befreit. Nachtrag: Der Nullsteuersatz gilt auch für Anlagen, deren Leistungswert über 30 kWp liegt. Die 30-kWp-Grenze bezieht sich lediglich darauf, dass in diesem Bereich eine Vereinfachung gilt, also kein extra Nachweis nötig ist, dass die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert ist. Die Steuerbefreiung gilt für den Betrieb mehrerer Anlagen bis max. 100 kWp. (bundesfinanzministerium.de und IHK Regensburg)
- Die Gewerbesteuerbefreiung des §3 Nr. 32 GewStG wurde auf PV-Anlagen mit max. 30 kW erhöht.
- Zusätzlich wird die Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, auf null Prozent gesenkt.
Nächste Schritte und Maßnahmen:
- Pflicht zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung für PV-Kleinunternehmen aufheben
- Anlagenbetreiber ohne zu versteuernde Strommengen von Anmelde-, Anzeige- und Anmeldepflichten befreien.
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