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Solarpaket 1 und 2: Diese Neuerungen stehen bevor

Direkt nach der Sommerpause am 16. August hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket 1 ein wichtiges Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollte. Dieses Gesetzespaket wurde im Bundestag und Bundesrat diskutiert und mit einer Verspätung von mehr als 3 Monaten am 26.04.2024 im Bundestag verabschiedet.

Mit dem Gesetz ändert sich außerdem die Nutzung von Balkonkraftwerken, die gemeinschaftliche Solarstromnutzung wird einfacher und es gibt einheitliche technische Anschlussbedingungen für ganz Deutschland. PV-Anlagen dürfen dadurch mehr leisten und die Stromeinspeisung über die Steckdose wird offiziell möglich. 

Die Hälfte dieser Energie soll auf Freiflächen erzeugt werden. Die andere kommt von Dachanlagen. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Änderungen auf diese drei Teilbereiche fokussieren, wobei ein Teil der Energieerwartung von Photovoltaik Freiflächenanlagen kommt: 

 

  • PV-Anlagen am Eigenheim

  • Balkonkraftwerke

  • Bürokratieabbau und vereinfachter Netzanschluss

Die Änderungen im Solarpaket 1

Für die Änderungen in der Gesetzgebung soll es zwei Solarpakete geben. Das Solarpaket I beinhaltet folgende Punkte

  1. Weniger Bürokratie, wenn man zwei Anlagen parallel am Dach betreibt:
    Wenn du bereits eine Solaranlage besitzt und eine weitere nachrüsten möchtest, hast du bisher nur für die alten Module die hohe Einspeisevergütung erhalten. Für neue Module galten die aktuellen Gesetze. Nun kannst du als Anlagenbetreiber selbst bestimmen, welche Anlage die höhere Vergütung erhält. 

  2. Technische Anforderungen für die Direktvermarktung von Strom sollen für Anlagen bis 25 kW gesenkt werden.
    Es wird also einfacher, den eigenen Strom direkt zu vermarkten und du erhältst somit eine höhere Vergütung. Und die ist bestimmt höher als die Einspeisevergütung. 

  3. Rückwärtsdrehende Zähler bei Balkonkraftwerken:
    Bis die neuen Zähler eingebaut sind, können Balkonkraftwerke auch mit den alten Zählern verwendet werden. Bisher galt, erst der neue Zähler, dann das Balkonkraftwerk 

  4. Vermieter muss Balkonkraftwerk nicht genehmigen:
    es ist nicht mehr erlaubt, dass Vermieter die Module an Balkonen oder Wänden verbieten, zum Beispiel, weil es ihnen optisch nicht gefällt. 

  5. Wechselrichterleistung von 600 auf 800 Watt angehoben:
    Bisher durftest du nicht mehr als 600 Watt mit deinem Balkonkraftwerk einspeisen. Jetzt sind 800 Watt erlaubt. 

  6. Keine Hürden mehr für eine PV-Anlage im Garten:
    Bisher musstest du nachweisen, dass dein Hausdach nicht für eine Solaranlage geeignet ist. Erst dann gab es auch eine Förderung durch das EEG für deine Gartenanlage. Mit dem neuen Solarpaket musst du das nicht mehr beweisen. Du kannst einfach eine Gartenanlage installieren und erhältst die Einspeisevergütung. Keine Doppelmeldung mehr für Balkonkraftwerke: Künftig soll die Anmeldung beim Marktstammregister reichen. Diese wird noch einfacher gestaltet.

Das Solarpaket 1 fördert zudem verschiedene Typen von Solaranlagen, einschließlich Agri-PV, schwimmenden Photovoltaikanlagen und Solarpanels auf Ackerland oder über Parkplätzen.

Das ändert sich bei Solaranlagen

Durch den ambitionierten Ausbau wird es für Anlagenbesitzer:innen einfacher, eine PV-Anlage zu betreiben. Expert:innen gehen davon aus, dass dadurch die Zahl der Anlagen auf Industrie- und Gewerbedächern steigt. Diese Änderungen beschloss die Bundesregierung im Solarpaket 1: 

  • Höhere Einspeisevergütung bei großen Anlagen:
    Dachanlagen mit einer Leistung zwischen 40 und 750 Kilowatt erhalten um 1,5 Cent mehr Vergütung pro Kilowattstunde. Ab 2026 steigt außerdem das Ausschreibungsvolumen für Dachanlagen auf jährlich 2,3 Gigawatt.  

  • Mehr Förderungen für PV auf Nebengebäuden:
    Mit dem Solarpaket 1 ist Mieterstrom auf gewerblichen- und Nebengebäuden wie Garagen förderfähig. Das gilt, solange der Strom nicht durch das öffentlichen Netz, sondern direkt in die Verbrauchshaushalte fließt. Die Regelung gilt übrigens auch, wenn Anlagen bei Mieterstrom zusammengefasst werden. 

  • Aus für Stromlieferanten-Pflicht:
    PV-Betreiber, die Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit Strom versorgen, sind mit dem Solarpaket 1 von den Pflichten eines Stromlieferanten befreit. Es genügt eine Rechnung in Form eines Gebäudestromnutzungsvertrags. Die Menge an Strom misst ein Smart Meter oder digitaler Zähler. Ein Summenzähler ist überflüssig. 

  • Günstigere Stromvermarktung:
    Ab sofort gibt es bei kleineren Anlagen, die bis 25 kW direkt vermarkten, keine Vorgaben zur technischen Ausstattung mehr. 

  • Kein extra Stromliefervertrag mehr für Wechselrichter:
    Wer seinen Strom voll einspeist, musste den Stromverbrauch vom Wechselrichter über separate und unverhältnismäßig teure Stromlieferverträge abrechnen. Mit dem Solarpaket 1 darf nun bei Anlagen bis 100 kWp dieser Strom unbürokratisch über einen bestehenden Stromliefervertrag abgerechnet werden.

  • Verlängerte Frist für alte PV-Anlagen:
    Normalerweise sollten Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, ab 2027 keine Anschlussvergütung mehr erhalten. Das neue Gesetz sieht nun eine Frist bis Ende 2032 vor. Pro kWh gibt es sechs Cent.  

  • Repowering Dachanlagen:
    Wer möchte, kann ab sofort Solarmodule, Wechselrichter und Co. tauschen, wann er möchte. Vor dem Solarpaket 1 war das nur erlaubt, sofern Komponenten kaputt oder beschädigt waren. Bisher gab es diese Regel nur für Freiflächenanlagen. Mehr Geld gibt’s übrigens nicht. Denn die zusätzliche Leistung neuerer Module wird mit der neuen Einspeisevergütung entlohnt. Nur für die alte Leistung gilt die alte und demnach höhere Einspeisevergütung.  

 

Das ändert sich bei Balkonkraftwerken

  • Keine Anmeldung mehr beim Netzbetreiber: Bereits seit dem 1. April müssen sich Balkonkraftwerk-Besitzer:innen nicht mehr beim Netzbetreiber melden. Die Registrierung im Marktstammdatenregister reicht aus. 

  • Höhere Einspeiseleistung: Anstatt 600 darf der Wechselrichter nun 800 Watt ins öffentliche Netz einspeisen. Fast alle Modelle lassen sich upgraden oder sind bereits mit 800 Watt Leistung ausgestattet. 

  • Gesamtleistung für Module steigt: Angeschlossene Solarmodule dürfen nun zusammen 2.000 Wattpeak leisten. Das entspricht vier leistungsstarken Modulen mit je 500 Wp. 

  • Rückwärtslaufende Stromzähler erlaubt: Anstatt sofort einen neuen, digitalen Zähler einzubauen, dürfen Balkonkraftwerkbetreiber:innen übergangsweise alte, rückwärts laufende Ferraris-Zähler verwenden. Länger als vier Monate darf das allerdings nicht passieren. 

 

Übrigens gelten diese Änderungen für Balkonkraftwerke nur, wenn du Strom über das Balkonkraftwerk einspeist und dafür keine Einspeisevergütung bekommst. Ansonsten gelten die Auflagen einer großen PV-Anlage. 

Fazit

Mit den neuen Änderungen werden Betrieb und Installation einer PV-Anlage viel einfacher. Auch Balkonkraftwerke unterliegen nicht mehr so strengen Richtlinien. Ende April hat sich die Bundesregierung schlussendlich auf das Solarpaket verständigt. Am 26. April haben der Bundestag und kurz darauf der Bundesrat das Solarpaket verabschiedet. Die Umsetzung des Gesetzes kann damit beginnen.

Wer sich für das gesamte Paket der Bundesregierung interessiert, kann hier den gesamten Gesetzestext nachlesen. 

Mit den neuen Maßnahmen soll der Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen schneller, sowie reibungsloser vonstattengehen und der Ausbau der Solarenergie Fahrt aufnehmen. Der Gesetzentwurf für das Solarpaket 1 zielt darauf ab, den Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung zu beschleunigen. Allerdings verzögerte sich der Beschluss. Die Vertreter der SPD, Grünen und FDP konnten sich lange Zeit nicht einigen, inwiefern Resilienzboni zum Erhalt der heimischen Wirtschaft implementiert werden sollen. Schlussendlich fanden die Boni keinen Platz im Solarpaket.

Welche Neuerungen es in den Gesetzesbeschluss geschafft haben und was bereits umgesetzt wurde, erfährst du in diesem Artikel.