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Solarpaket 1 und 2: Diese Neuerungen stehen bevor

Direkt nach der Sommerpause am 16. August hat die Bundesregierung mit dem Solarpaket 1 ein wichtiges Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollte. Dieses Gesetzespaket wurde im Bundestag und Bundesrat diskutiert und mit einer Verspätung von mehr als 3 Monaten am 26.04.2024 im Bundestag verabschiedet.

Eigentlich sollte sich mit 1. Januar einiges ändern. Nun wurde das Solarpaket 1 Ende April verabschiedet. Darin stehen Maßnahmen, die den Ausbau von Photovoltaik beschleunigen sollen. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 in Deutschland 80 Prozent betragen. Zudem will die Bundesregierung, dass Deutschland als eine der ersten Industrienationen bis 2045 klimaneutral wirtschaftet. Um das zu erreichen, müssen erneuerbare Energieträger und damit auch die Solarenergie ausgebaut werden. Die Erreichung der PV-Ausbauziele ist ein entscheidender Faktor im Rahmen der Photovoltaik Strategie des Solarpaket 1, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Solarindustrie zu sichern und einen nachhaltigen Ausbau der Solarenergie zu fördern.

Die Hälfte dieser Energie soll auf Freiflächen erzeugt werden. Die andere kommt von Dachanlagen.

Grundsätzlich kann man sagen, dass sich die Änderungen auf diese drei Teilbereiche fokussieren, wobei ein Teil der Energieerwartung von Photovoltaik Freiflächenanlagen kommt:

  • PV-Anlagen am Eigenheim 

  • Balkonkraftwerke  

  • Weniger Bürokratieabbau und vereinfachter Netzanschluss 

Die Änderungen im Solarpaket 1

Für die Änderungen in der Gesetzgebung soll es zwei Solarpakete geben. Das Solarpaket I beinhaltet folgende Punkte

  1. Weniger Bürokratie, wenn man zwei Anlagen parallel am Dach betreibt:
    Wenn du bereits eine Solaranlage besitzt und eine weitere nachrüsten möchtest, hast du bisher nur für die alten Module die hohe Einspeisevergütung erhalten. Für neue Module galten die aktuellen Gesetze. Nun kannst du als Anlagenbetreiber selbst bestimmen, welche Anlage die höhere Vergütung erhält. 

  2. Technische Anforderungen für die Direktvermarktung von Strom sollen für Anlagen bis 25 kW gesenkt werden.
    Es wird also einfacher, den eigenen Strom direkt zu vermarkten und du erhältst somit eine höhere Vergütung. Und die ist bestimmt höher als die Einspeisevergütung. 

  3. Keine Hürden mehr für eine PV-Anlage im Garten:
    Bisher musstest du nachweisen, dass dein Dach nicht für eine Solaranlage geeignet ist. Erst dann gab es auch eine Förderung durch das EEG. Mit dem neuen Solarpaket musst du das nicht mehr beweisen. Du kannst einfach eine Gartenanlage installieren und erhältst die Einspeisevergütung. Keine Doppelmeldung mehr für Balkonkraftwerke: Künftig soll die Anmeldung beim Marktstammregister reichen. Diese wird noch einfacher gestaltet. 

  4. Rückwärtsdrehende Zähler bei Balkonkraftwerken:
    Bis die neuen Zähler eingebaut sind, können Balkonkraftwerke auch mit den alten Zählern verwendet werden. Bisher galt, erst der neue Zähler, dann das Balkonkraftwerk 

  5. Vermieter muss Balkonkraftwerk nicht genehmigen:
    es ist nicht mehr erlaubt, dass Vermieter die Module an Balkonen oder Wänden verbieten, zum Beispiel, weil es ihnen optisch nicht gefällt. 

  6. Wechselrichterleistung von 600 auf 800 Watt angehoben:
    Bisher durftest du nicht mehr als 600 Watt mit deinem Balkonkraftwerk einspeisen. Jetzt sind 800 Watt erlaubt. 

 

Das Solarpaket 1 fördert zudem verschiedene Typen von Solaranlagen, einschließlich Agri-PV, schwimmenden Photovoltaikanlagen und Solarpanels auf Ackerland oder über Parkplätzen.

Die Änderungen im Solarpaket 2

Diese Änderungen im Rahmen des Solarpaket II tragen maßgeblich zu 'Klimaschutz und Energie' bei, indem sie die legislative Grundlage für die Erweiterung und Vereinfachung der Photovoltaiknutzung schaffen:

  1. Bauliche Anforderungen minimieren:
    Bisher galten strenge Abstandsregeln für PV-Module am Dach und auch die Größe der Module war begrenzt. Laut dem neuen Solarpaket soll es auch möglich sein, Module über 2m2 Fläche zu verbauen. Dadurch gibt es vor allem für Reihenhäuser weniger Vorgaben und man kann mehr Strom erzeugen.

  2. Mehr PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Häusern:
    Die Wichtigkeit der Installation einer PV-Anlage soll vor den Richtlinien des Denkmalschutzes stehen. Wird deine Anlage wegen Denkmalschutz abgelehnt, kannst du das nochmal genau prüfen lassen.

  3. Es soll noch einfacher sein, ein Balkonkraftwerk zu installieren:
    Etwaige Hürden sollen gesenkt werden, sodass jeder ein Balkonkraftwerk installieren kann.

  4. Einheitliche Prozesse beim technischen Anschluss:
    Bisher weichen die Anschlussbedingungen der 870 Verteilnetzbetreiber teilweise voneinander ab. Dafür soll es ein einheitliches System geben. Durch die Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieproduktion wird die Umsetzung von Solarprojekten beschleunigt und vereinfacht.

Fazit

Mit den neuen Änderungen werden Betrieb und Installation einer PV-Anlage viel einfacher. Auch Balkonkraftwerke unterliegen nicht mehr so strengen Richtlinien. Ende April hat sich die Bundesregierung schlussendlich auf das Solarpaket verständigt. Am 26. April haben der Bundestag und kurz darauf der Bundesrat das Solarpaket verabschiedet. Die Umsetzung des Gesetzes kann damit beginnen.

Wer sich für das gesamte Paket der Bundesregierung interessiert, kann hier den gesamten Gesetzestext nachlesen. 

Mit den neuen Maßnahmen soll der Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen schneller, sowie und reibungsloser vonstattengehen. Der Gesetzentwurf für das Solarpaket 1 zielt darauf ab, den Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung zu beschleunigen. Welche Neuerungen es seit Ende April 2024 gibt und was bereits umgesetzt wurde, erfährst du in diesem Artikel.