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Photovoltaik und Denkmalschutz

Denkmalschutz und Photovoltaik: So lässt sich beides vereinen

Das neue Solarpaket II erleichtert den Bau von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Aber was bedeutet das in der Realität? Kann ich nun auf jedem denkmalgeschützten Haus eine PV-Anlage errichten? Das sehen wir uns im folgenden Text an. 

Das ändert das Solarpaket II

Mit dem Solarpaket II werden zum Beispiel bauliche Anforderungen gelockert. Zum Beispiel gelten die strengen Abstandsregeln für PV-Module am Dach nicht mehr und auch die Größe der Module ist nicht mehr begrenzt. Es ist jetzt möglich, Module mit mehr als zwei Quadratmetern Fläche zu verbauen. Vor allem für Reihenhäuser gelten dann weniger Vorgaben. Das hört sich gut an, hilft bei denkmalgeschützten Häusern allerdings wenig. Doch auch hier hat sich durch das Solarpaket II etwas getan. Immerhin wird nun die Wichtigkeit der Installation einer PV-Anlage vor die Richtlinien des Denkmalschutzes gestellt. Das bedeutet konkret: Wird deine Anlage wegen Denkmalschutz abgelehnt, kannst du das ganz genau prüfen lassen. Die zuständige Behörde muss dann sehr gute Gründe gegen die Installation vorlegen.  

In der Novellierung des EEG-Gesetzes, das Anfang 2023 in Kraft trat, heißt es: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen und den dazugehörigen Nebenanlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie ist im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Durch die (…) Entscheidung des Gesetzgebers müssen Behörden verbindlich in die Abwägung einsteigen und (…) den erneuerbaren Energien ein besonders hohes Gewicht einräumen. Die erneuerbaren Energien müssen daher (…) bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität als vorrangiger Belang (…) eingebracht werden“. 

Allerdings sind die Regeln im Denkmalschutz von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Baden-Württemberg müssen sich „Solaranlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen und möglichst flächenhaft sowie farblich abgestimmt“ sein. Nur bei „erheblichen Beeinträchtigungen“ seien sie zu verbieten. Das Bundesland Niedersachsen genehmigt erst, wenn die Solaranlage „reversibel“ ist. Das ist aber eigentlich immer der Fall. Und in Nordrhein-Westfalen dürfen Solaranlagen auf denkmalgeschützten Häusern nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar sein oder das?Erscheinungsbild nur geringfügig beeinflussen. 

Diese Möglichkeiten für denkmalgeschützte Gebäude gibt es

Wer seine Solaranlage am denkmalgeschützten Gebäude gut verstecken kann, zum Beispiel im Hinterhof, hat selten Probleme. Natürlich muss dann im Einzelfall auch der Ertrag passen. Wenn die Anlage nur versteckt im Schatten steht, bringt das wenig. 

Es gibt aber auch andere, bessere Lösungen. Zum Beispiel farblich passende Module, die an das Dach angepasst werden. Das geht zum Beispiel mit den Modulen der Firma Futura Sun. In München wurde damit kürzlich eine farblich angepasste Photovoltaik-Anlage in der August Exter Villenkolonie I von der Denkmalschutzbehörde genehmigt und realisiert. 

Generell gilt: Jedes denkmalgeschützte Gebäude ist anders und jedes Bundesland hat seine eigenen Vorstellungen. Daher ist es wichtig, die verschiedenen Möglichkeiten zu kennen und dann im Einzelfall eine passende Variante zu wählen. Einfach so ablehnen dürfen die Behörden für Denkmalschutz die Anlage aber nicht. 

Eine weitere Möglichkeit sind Solar-Dachziegel, mit denen direkt das Dach gedeckt wird. Die Solaranlage fällt hier optisch gar nicht auf und eignet sich somit perfekt für denkmalgeschützte Gebäude. Allerdings leisten diese Dachziegel nur etwa halb so viel wie normale Module und kosten das Doppelte.  

Bauwerke, die im Sinne des öffentlichen Interesses erhalten werden sollen, stehen unter Denkmalschutz. Das bedeutet, die Gebäude selbst oder auch nur teile des Gebäudes stehen in einer Denkmalliste und sind als wertvoll in der Baugeschichte eingestuft. Sie dürfen nicht abgerissen werden und auch die Baustruktur muss erhalten bleiben. Werden Änderungen vorgenommen, dürfen sie das Gesamtbild nicht oder nur minimal verändern. Solche Gebäude können Schlösser, Kirchen, Fachwerkhäuser oder auch historische Wohnhäuser und Bauernhöfe sein. 

Denkmalschutz hat den Vorteil, dass charakterstarke Immobilien erhalten bleiben und es staatliche Fördermittel zur Erhaltung dieser Gebäude gibt. Sie gelten als sichere Kapitalanlage und man kann als Eigentümer hohe Mietpreise verlangen. Nachteil ist allerdings, dass man nicht nach Lust und Laune umbauen, verändern oder renovieren darf, weil man an Richtlinien gebunden ist. Und genau das bringt viele Probleme mit sich. Oft lassen Eigentümer daher denkmalgeschützte Gebäude so stark verfallen, bis sie abgerissen werden müssen. Erst dann darf neu gebaut werden. Ein Thema, das vor allem bei der Energiewende viele betrifft, ist eine Solaranlage auf denkmalgeschützten Gebäuden. Dessen Genehmigung ist oft sehr schwierig. Nur selten werden Solaranlagen auf alten Dächern oder gar Fassaden genehmigt, weil sie das Erscheinungsbild zerstören.